|
Die privaten Krankenversicherungen bieten teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen eine Vielzahl von Zahnversicherungen an. So eine Absicherung kann eine nützliche Angelegenheit sein, vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen.
Empfehlenswert ist die Seite www.hanswaizmann.de, auf der die besten Zahnzusatztversicherungen angeboten werden. In unserer Praxis habe Patienten seit 1997 beste Erfahrungen mit diesem Makler gemacht.
Doch man sollte einiges wissen und bedenken:
1. Es gibt zwei Möglichkeiten von Zahnversicherungen:
a) Zahnersatzversicherungen:
Diese bieten eine günstigere Prämie. Sie reduzieren allerdings lediglich den Eigenanteil bei Zahnersatz.
b) Zahnzusatzversicherungen:
Diese richten ihre Erstattung nach dem Gesamtrechnungsbetrag für den
Zahnersatz aus. Sie bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen, wie Inlays, Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie.
2. Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die Kosten für den gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil (die Erstattung sollte bei mindestens 50% vom Rechnungsbetrag liegen) ab. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung den vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig erstattet, d.h. auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt, was ja immer mehr der Fallist udn sein wird. Damit würde eine Zusatzversicherung nur der gesetzlichen Leistungen immer weniger wert werden.
3. Vergleichen Sie die Vielfalt der Angebote! Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet Zahnarzthonorare bis zum 3,5fachen GOZ-Satz. Ferner gibt es keine Begrenzung der maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten. Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau sind mitversichert und die Anzahl der Implantate pro Kiefer ist nicht begrenzt. Der Zahnersatz (Suprakonstruktionen) auf Implantaten ist mitversichert.
Empfehlenswert sind weitere Informationen von Verbraucherzentralen und von der Stiftung Warentest z.B. den Zeitschriften „test“ bzw. „Finanztest“. in meiner Praxis verweise ich die Patienten auf die Seite des Zahnzusatzversicherungsspezialisten Hans Waizmann.
4. Zu beachten ist, dass der private Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss der Police (Sperrfrist) eintritt (Erstattungsbegrenzungen nach Leistungsstaffeln meist über 4 Jahre hinweg). Deshalb sollte eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden, wenn nicht unmittelbar eine Behandlungsmaßnahme bevorsteht. neu abgeschlossene versicherunegn zahlen nicht für vorhandene Schäden. Dies wird von den Versicherungen teilweise sehr streng kontolliert mit Rückfragen bei den gesetzlichen Kassen.
5. Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für Zusatzversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten Krankenkassen. Zu empfehlen ist auch hierbei, zusätzliche Versicherungsangebote anderer privater Krankenversicherungen zum Vergleich einzuholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt für die Privatversicherung erlischt. Aus meiner Erfahrung heraus sind solche Angebote der gestzlichen Krankenkassen und auch der unternehmen, die groß in den medien werden (z.B. Karstadt-Quelle) mit großer Vorsicht zu geniessen.
6. Für Zahnersatzversicherungen werden Beiträge ab 10 Euro fällig.
Zahnzusatzversicherungen mit einem höheren Leistungsangebot sind dagegen teurer und je nach Leistungsangebot ab 20 Euro Beitrag zu erhalten, leisten aber deutlich mehr, v.a. im bereich der Privatleistungen unabhängig von der gestzlichen Vorleistung. Natürlich zahlen jüngere Versicherungsnehmer geringere Beiträge.
7. Achten Sie darauf, dass nur von Ihnen gewünschte Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind. Inwieweit zusätzliche Versicherungen für Brille, Heilpraktiker und Akupunktur notwendig sind, muss jeder für sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei, dass diese zusätzlichen Leistungen das Versicherungsangebot und deren Vergleiche unübersichtlicher machen. wer nur seine Zähne absichern möchte, sollte reine zahnzusatzversicherungen bevorzugen.
8. Der Zahnarzt ist kein Versicherungsmakler, er kann Ihnen somit keine Versicherung empfehlen.
Daher meine Empfhelung: Versicherungsmakler, die sich in diesem geschäft auskennen, z.B. Hans Waizmann. Bevor Sie eine private Zahnversicherung abschließen, sollten Sie Ihren Zahnarzt konsultieren, um feststellen zu lassen, welche Zahnbehandlungen in Zukunft bei Ihnen notwendig sein könnten und welches Erkrankungsrisiko bei Ihnen vorliegt. Er kann Sie also darüber beraten, wie sinnvoll aus medizinischer Sicht eine Zusatzversicherung für Zahnersatz unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Befunde ist. Diese Untersuchungsergebnisse können Grundlage für die Auswahl der Versicherungsangebote sein.
9. Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist eine optimale häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt mit entsprechenden Prophylaxeprogrammen (u.a. professionelle Zahnreinigungen), die zum teil auch von den Zusatzversicherungen bis zu 4 x im Jahr übernommen werden.
|